Berücksichtigung von Geschlecht und Vielfältigkeit in der Forschung

 

Seit der Stellungnahme „Relevanz von Geschlecht und Vielfältigkeit“ des DFG-Senats vom April 2020 fordert die DFG, dass Sie Ihr Forschungsdesign und Ihre Forschungsinhalte reflektieren und die Berücksichtigung von Gender- und Diversityaspekten bereits im Forschungsantrag erläutern. Nur so können Lücken in den Forschungsergebnissen verhindert werden. Das Kapitel „Relevanz von Geschlecht und/oder Vielfältigkeit“ ist inzwischen in alle Antragsvorlagen aufgenommen worden.

 

Forschung und Produktentwicklung orientieren sich oftmals an einseitig normativen Standards. Variablen wie das biologische und/oder kulturelle Geschlecht, die soziale und/oder ethnische Zugehörigkeit, die physische und/oder psychische Konstitution, die sexuelle Orientierung, religiöse Zugehörigkeit oder Weltanschauung, das Lebensalter etc. finden oftmals keine angemessene Berücksichtigung in den Forschungsdesigns und -inhalten.

Dies produziert Daten- und Wissenslücken, die Forschungsergebnisse verfälschen, Diskriminierungen befördern (z.B. Sensoren, die nur helle Hautfarben erkennen) und dadurch Denkweisen und Entscheidungen einseitig beeinflussen sowie – unter Umständen – sogar eine Gefahr für Leib und Leben der nicht dem Prototyp entsprechenden Personen bedeuten (z.B. Crash-Test-Dummies, die sich am männlichen Körperbau orientieren).

Im Sinne einer allgemeingültigen, übertragbaren und nachhaltigen Forschung sind Wissenschaftler*innen daher aufgerufen, derartige Biases in der Forschung aktiv zu vermeiden bzw. zu korrigieren.

 

Externe Links

Informationen der DFG, der EU, der UN und UNESCO

 

Externe Links

Weiterführende Informationen zur Berücksichtigung von Vielfältigkeitsdimensionen in verschiedenen Forschungsfeldern