Inklusion & Barrierefreiheit an der Hochschule

  Blick vom SuperC © Martin Braun

Die Weiterentwicklung der RWTH zur inklusiven Hochschule ist erklärtes Ziel der Hochschulleitung. 

 

Inklusionsfonds für die Fakultäten 1 bis 8 (2023)

Aus den Mitteln können Maßnahmen für Studierende mit Behinderungen und chronischen Erkrankungen finanziert werden (Frist: 31. Dezember 2023).

 

Die RWTH Aachen University bekennt sich zu den Prinzipien des UN-Behindertenrechtskonvention und entwickelt sich weiter zu einer für alle Hochschulangehörigen erkennbar inklusiven Hochschule, indem bestehende Barrieren identifiziert und schrittweise abgebaut werden. Von der Entwicklung zur inklusiven Hochschule werden alle profitieren: Der Abbau von Barrieren, der Zugewinn an Perspektiven und die Wertschätzung der Vielfalt ist ein wissenschaftlicher, pädagogischer und gesellschaftlicher Zugewinn bzw. Mehrwert.

In einem partizipativen Strategieprozess wurde der Aktionsplan Inklusion – RWTH Aachen University (2021–2026) geschrieben.

 

Den politischen und rechtlichen Rahmen für Inklusion bilden

  • das SGB IX von 2001
  • die UN-Behindertenrechtskonvention, die 2009 in Deutschland in Kraft trat
  • die Empfehlung „Eine Hochschule für Alle“ der Hochschulrektorenkonferenz, HRK, aus dem Jahr 2009
  • der 2012 erschienene Aktionsplan der Landesregierung „Eine Gesellschaft für alle“
  • das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) vom 14. August 2006 in der aktuellen Fassung von August 2013
  • §3 (5) des NRW-Hochschulgesetzes von 2014, aktuelle Fassung vom Juli 2019: "Die Hochschulen wirken an der sozialen Förderung der Studierenden mit. Sie berücksichtigen mit angemessenen Vorkehrungen die besonderen Bedürfnisse Studierender und Beschäftigter mit Behinderung oder chronischer Erkrankung […]."

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