Vorgezogene Namensänderung für transidente Personen an der RWTH ermöglicht
02.09.2019
Auf Beschluss des Rektorats vom 9. Juli 2019 sind von nun an vorgezogene Namensänderungen von Menschen möglich, deren Identitätsgeschlecht (noch) nicht mit dem juristischen Geschlecht angeglichen ist.
Diese Neuerung stellt eine Verbesserung der Lebens-, Studien- und Arbeitsbedingungen für transidente Menschen und einen weiteren Schritt in Richtung Chancengerechtigkeit dar.