Chancengleichheit im Studium durch Nachteilsausgleich: RWTH-Handreichung für Betroffene

12.12.2019

Alle Hochschulen sind per Gesetz verpflichtet, angemessene Vorkehrungen für die besonderen Bedürfnisse der Studierenden mit Behinderung und chronischer Erkrankung zu schaffen.

 

Ein Instrument ist dabei der Nachteilsausgleich bei Prüfungen: Damit soll eine dauerhafte gesundheitliche Beeinträchtigung einer bzw. eines Studierenden kompensiert werden. Die Gewährung eines Nachteilsausgleichs dient damit der Chancengleichheit im Studium.

Seit Mai diesen Jahres steht allen Betroffenen eine Handreichung der Abteilung 1.5 – Prüfungs- und Satzungsrecht zur Verfügung, die im Downloadbereich der Abteilung zu finden ist.

Die Beauftragten für die Belange behinderter und chronisch kranker Studierender (VORSCHUB) informieren ebenfalls zum Nachteilsausgleich auf ihrer Webseite. Zudem beraten sie Studierende, die Anträge stellen möchten.