Pressemitteilung der LAG „Studium und Behinderung“ NRW zu aktuellem OVG-Urteil

01.09.2020

Laut Pressemitteilung der Landesarbeitsgemeinschaft „Studium und Behinderung“ NRW zu einem aktuellen OVG-Urteil werden die Rechte behinderter Studierender verletzt. Den Hochschulen wird abgeraten, dem Beispiel zu folgen.

 

Die Sprecher*innen der Landesarbeitsgemeinschaft positionieren sich kritisch zu einem aktuellen OVG-Urteil, bei dem eine psychische Erkrankung im Erwachsenenalter als „Dauerleiden“ eingestuft wird und damit von der Pflicht zur Einräumung von Nachteilsausgleichen ausgeschlossen wird. „Erneut wird mit einer Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts Münster vom 7. November 2019 gegen geltendes nationales und internationales Recht verstoßen. Entschieden wurde, dass einem Studenten bei einem sogenannten Dauerleiden, das sind nichtkörperliche Behinderungen, die laut Gericht als „persönlichkeitsbedingte Eigenschaft“ das Leistungsbild des Prüflings prägen, kein Nachteilsausgleich bei der Abnahme von Prüfungen zu gewähren sei.“

Https://lag-sb.nrw/aktuelles/Pressemitteilung_Juli_2020.pdf