Neue Maßnahmen der DFG zur Förderung der Chancengleichheit in der Wissenschaft
Der Hauptausschuss der Deutschen Forschungsgemeinschaft (DFG) hat die Einführung des Budgets für Sprecherinnen (bzw. Sprecher) in Koordinierten Verfahren beschlossen. Dies betrifft sowohl Forschungsgruppen als auch Graduiertenkollegs, Schwerpunktprogramme und Sonderforschungsbereiche. Des Weiteren können Antragsstellende im Emmy-Noether-Programm und in der Sachbeihilfe das Modul "Pauschale für Chancengleichheitsmaßnahmen" beantragen.
Zur Maßnahme "Sprecher*innenbudget" bei SFB/TRR, GRK, SPP und FOR:
Ab sofort können Verbünde, deren leitende Person in ihrer Disziplin auf Leitungsebene dem jeweils unterrepräsentierten Geschlecht angehört, eine Pauschale in Höhe von 80.000 Euro pro Jahr beantragen. Durch diesen Anreiz sollen mehr Personen, die in ihrer jeweiligen Disziplin unterrepräsentiert sind, für das Leitungsamt der Sprecher*in gewonnen werden.
Das Budget kann für individuelle und/oder fach- bzw. projektspezifische Entlastungsbedarfe verwendet werden, also beispielsweise zur Finanzierung von wissenschaftlichen oder administrativem Personal oder zur Finanzierung eines Forschungs(frei)semesters.
Zur Pauschale für Chancengleichheitsmaßnahmen im Emmy-Noether-Programm und in der Sachbeihilfe:
Die zweckgebundene Pauschale beträgt bis zu 1.000 Euro pro Jahr und kann für Maßnahmen der Karriereförderung und der Vereinbarkeit von Familie und Wissenschaft eingesetzt werden.
Beide Maßnahmen können ab sofort sowohl für laufende Projekte als auch bei Neuanträgen beantragt werden.
Weitere Informationen in der aktuellen Ausgabe der Information für die Wissenschaft der DFG.