Ausweitung des Beratungsangebots der Antidiskriminierungsstelle des Bundes
Die Antidiskriminierungsstelle des Bundes weitet ihr Beratungsangebot bei Diskriminierung nun auch auf Eltern und pflegende Angehörige aus.
Die Zuständigkeit der Antidiskriminierungsstelle des Bundes ist erweitert worden. Beschäftigte Eltern und pflegende Angehörige können sich nun auch an die Antidiskriminierungsstelle des Bundes wenden, wenn sie der Ansicht sind, aufgrund der Inanspruchnahme von Elternzeit, Pflegezeit oder Familienpflegezeit oder des Rechts zum Fernbleiben von der Arbeit im akuten Pflegefall nach Paragraf 2 des Pflegezeitgesetzes benachteiligt worden zu sein. Gleiches gilt, wenn Beschäftigte aus dringenden familiären Gründen, etwa wegen eines Unfalls, von der Arbeit fernbleiben und meinen, deshalb benachteiligt worden zu sein.
Zur Pressemitteilung des BMFSFJ.