Bis zum 15. September bewerben: Maria-Weber-Grant für Juniorprofessor*innen und Habilitand*innen
Der Maria-Weber-Grant der Hans-Böckler-Stiftung dient der Förderung herausragender Wissenschaftler*innen in der Post-doc-Phase. Gefördert wird eine auf ein oder zwei Semester befristete Lehrvertretung für Juniorprofessor*innen und Habilitand*innen aller Fachgebiete, damit diese Freiräume für ihre Forschungen bekommen.
Voraussetzung für die Antragstellung ist, dass die Juniorprofessor*innen zum Zeitpunkt des Antrags bereits eine positive Zwischenevaluation durchlaufen haben. Die Habilitand*innen müssen ein fachliches Gutachten beilegen, zusätzlich wird durch die Hans-Böckler-Stiftung ein Peer-Review Verfahren eingeleitet. Juniorprofessor*innen und Habilitand*innen dürfen noch keinen Ruf auf eine Professur erhalten haben.
Bei Bewilligung des Grants werden Mittel zur Bezahlung der Teilvertretung von pauschal 20.000 € pro Semester an die Universität als Drittmittel überwiesen. Dafür ist durch die Universität mindestens eine halbe E13-Stelle einzurichten.
Die Bewerbung um den Maria-Weber-Grant ist jedes Jahr bis zum 15. September möglich.
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Webseite der Hans-Böckler-Stiftung.